I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
4. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
Vertragspartner ist
Christina Leitner
Heide 21
32602 Vlotho
II. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung (dazu zählen auch Umfärbung in SW), nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dem aktuellen Logo der Fotografin zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
III. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, zur privaten, nicht kommerzielle Nutzung des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung und eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Zustimmung der Fotografin das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten, § 60 Urheberrechtsgesetz.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder außerhalb des privaten Bereichs kann die Fotografin verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt die Fotografin zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
7. Die Fotografin ist berechtigt, die bei ihr bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, wenn dies mit dem Kunden so vereinbart wurde. Der Kunde gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
8. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
IV. Vergütung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale gemäß Angebot.
2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlich) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
4. Längerfristig vereinbarte Termine für Hochzeiten bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 50% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten, sofern der reservierte Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
5. Verbal oder online vereinbarte Termine sind erst dann fixiert und verbindlich gebucht, wenn eine Anzahlung wie in Punkt 4 dieser Klausel genannt, geleistet wurde.
V. Haftung
1. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
3. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5. Die Versendung von Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich bei der Fotografin zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
VI. Ausfallhonorar
1. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Wird ein Auftrag ohne Verschulden der Fotografin nicht ausgeführt, so steht ihr ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.
3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich ihr, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
5. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
– Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%
– Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,
– ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Visagisten usw. werden separat berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.
VII. Datenschutz
Siehe hierzu die Datenschutzbestimmungen nach DSGVO.